Blüte

Botanik. I.
Botanik. I.

[225] [225] Blüte (Flos), das zur Hervorbringung der Samen bestimmte Organ der Pflanzen, als Sproß mit vier Blattkreisen (Kelch-, Blumen-, Staub- und Fruchtblätter) zu betrachten [Tafel: Botanik I, 31]. Sie alle sitzen an der Blütenachse (dem Blüten- oder Fruchtboden), und zwar unterweibig (hypogynisch), wenn das Gynäzeum an der Spitze, oberweibig (epigynisch), wenn es am tiefsten liegt, umweibig (perigynisch), wenn alle Blütenteile in gleicher Höhe eingefügt sind. Durch den meist grünen Kelch und die meist farbige Krone, oft auch noch durch Außenkelche und Nebenkronen wird die Blütenhülle (Perianthium, wenn einfach Perigonium) gebildet. Die wesentlichen Teile der B. sind der Staub- (s. Andrözeum und Staubgefäße) und der Fruchtblattkreis (s. Gynäzeum). Eine B., der Kelch und Blumenkrone fehlen, heißt nackt; sind Andrözeum und Gynäzeum vertreten, heißt sie Zwitter-B., fehlt eines davon, diklinisch (männlichBlüte oder weiblich Blüte). Nach der Ausbildung der Blütenteile unterscheidet man regelmäßige (aktinomorphe) oder unregelmäßige (zygomorphe) B.; nach der Gestalt röhrige, becher-, trichter-, glockenförmige, Lippen-, Schmetterlings-B. etc. [Tafel: Botanik I, 32-41]. Der Stellung nach sind die B. zu Blütenständen (s.d.) vereinigt oder Einzel-B.; letztere endständig oder seitenständig (blattwinkelständig), gestielt oder sitzend.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 225-226.
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