Blindheit

[222] Blindheit (Caecĭtas), das Fehlen des Sehvermögens, kann hervorgerufen sein dadurch, daß die Lichtstrahlen nicht ins Innere des Auges einzudringen vermögen infolge angeborenen oder erworbenen Verschlusses der Augenlider, der Pupille, oder infolge Trübung der Hornhaut, der Linse (sog. Grauer Star) oder des Glaskörpers, oder dadurch, daß die Netzhaut unempfindlich gegen die Lichtstrahlen ist (Schwarzer Star), oder der Sehnerv nicht mehr die Erregung der Netzhaut zum Gehirn fortleitet, oder endlich dieses erkrankt ist und die erhaltenen Eindrücke nicht mehr in Lichtempfindungen umsetzt (Seelen-B.). Trübungen der Hornhaut können oft gebessert, der Verschluß der Lider oder Pupille, wie der Graue Star, durch Operation beseitigt werden. Bei Erkrankungen der Netzhaut, des Sehnerven oder des Gehirns ist eine Heilung meist ausgeschlossen; die B. nach Bleivergiftung ist meist vorübergehend. Zahl der Blinden auf 10.000 Bewohner 5-21, in Deutschland und England 8-9. – Vgl. Magnus (1883) Fuchs (1885), Hirsch (1902), Javal (deutsch 1904).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 222.
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