Bodenrente

[230] Bodenrente, Grund-, Landrente, der reine Ertrag, welchen der mit Früchten bebaute Boden nach Abzug der Produktionskosten und der Zinsen des Betriebskapitals liefert. Die Theorie der B. wurde namentlich von Ricardo, von Thünen, Carey und Rodbertus entwickelt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 230.
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