Einstweilige Verfügung

[490] Einstweilige Verfügung, eine gerichtliche Maßregel zur Sicherung der künftigen Zwangsvollstreckung oder zur Regelung eines einstweiligen Zustandes in bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis.

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Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 490.
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