Geisteskrankheiten

[656] Geisteskrankheiten, psychische Krankheiten, Psychosen, Störungen des Seelenlebens, die auf Erkrankungen des Gehirns und der Gehirnrinde (häufig ohne nachweisbare anatom. Veränderung) beruhen, zerfallen in 1) Gemütskrankheiten (Melancholie, Manie); 2) Geistes- (Verstandes-) Krankheiten im engern Sinne (Verrücktheit, Verfolgungswahn, Querulantenwahnsinn u.a.). Das Streben (Wollen) ist gestört beim impulsiven Irrsinn, bei dem die Kranken Handlungen begehen, ohne sich eines Motivs klar zu werden. Sämtliche geistige Funktionen sind gestört im Blödsinn. Die progressive Paralyse der Irren ist eine spezifische Hirnerkrankung. Die G. beruhen meist auf Vererbung; [656] Gelegenheitsursachen des Ausbruchs sind teils psychische (Kummer, Schreck etc.), teils körperliche (Verletzungen, Typhus u.a.). – Vgl. Ziehen (2. Aufl. 1902), Finkh (1902), Krafft-Ebing (7. Aufl. 1903), Kraepelin (7. Aufl., 2 Bde., 1904). – Geisteskranke werden wegen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen nicht bestraft; sie können entmündigt werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 656-657.
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