Hansa

[759] Hansa, im Altdeutschen s.v.w. Schar, dann Vereinigung, Genossenschaft; im Mittelalter Verbindungen deutscher Kaufleute im Ausland zu gegenseitigem Schutz; insbes. der deutsche Städtebund (Hansa Alemanniae oder Teutonica) vom 13. bis ins 17. Jahrh., an dem über 90 See- und Binnen-, Reichs- und Landstädte, von Reval bis Amsterdam, Anteil nahmen (Hansestädte). Diese Verbindungen suchten von den fremden Landesherren Privilegien zu erlangen und sorgten für die Sicherheit des Meers und der Landstraßen. Durch glückliche Kämpfe gegen Dänemark und Norwegen erlangten sie 1370 und 1376 Erweiterung ihrer Privilegien und die Herrschaft über die Ostsee. Die H., in drei, später vier Bezirke (den wendischen, westfäl., sächs. und preuß.) geteilt, hatte keine eigentliche Bundesverfassung; Lübeck war Vorort, das. wurden die Hansetage abgehalten. Die erstarkende Fürstengewalt zwang im 16. Jahrh. die Binnenstädte zum Rücktritt, innere Spaltungen zwischen den Seestädten, die Herstellung direkter Verbindungen schwächte die H., sie behauptete sich noch im 15. und 16. Jahrh. siegreich gegen die skandinav. Unionskönige (1523 Entthronung Christians II.), sank dann nach dem Sturze Wullenwevers (s.d.) und der unglücklichen Grafenfehde (s.d.) zu einer Städteverbindung zu kommerziellen Zwecken herab; der Dreißigjähr. Krieg vollendete ihren Untergang; 1630 schlossen Lübeck, Bremen und Hamburg ein eigenes Bündnis, das 1641 erneuert ward. Der letzte Hansetag 1669 verlief ohne Resultat; Name und Erbschaft fiel den genannten drei Städten zu. – Vgl. Lindner (2. Aufl. 1901), Schäfer (1903); Zeitschrift »Hansische Geschichtsblätter« (seit 1871).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 759.
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