Konkurrént

[999] Konkurrént (lat.), Mitbewerber, bes. derjenige, welcher gleiche Ware führt, gleiche Geschäfte mit einem andern hat. Konkurrénz, das Zusammentreffen von Ereignissen, mehrerer Klagen oder Verbrechen (s. Idealkonkurrenz, Realkonkurrenz); der Wettbewerb mehrerer Personen (z.B. um einen ausgeschriebenen Preis, um ein Amt etc.), bes. der Wettbetrieb im Wirtschaftsleben beim Angebot der Waren. Über unerlaubte Konkurrenz s. Unlauterer Wettbewerb. Die Konkurrenzklausel, eine Bestimmung im Dienstvertrag, die dem Angestellen untersagt, innerhalb gewisser Zeit nach seinem Austritt ein Geschäft gleicher Art zu gründen oder in ein solches einzutreten, ist nach Deutschem Handelsgesetzbuch (§. 74) nur gültig, soweit darin nicht eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Angestellten liegt. – Konkurrieren, zusammenlaufen, zusammentreffen, sich mitbewerben, gleiche Geschäfte haben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 999.
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