Staatspapiere

[748] Staatspapiere, Staatsobligationen, vom Staat ausgegebene Urkunden, die den Staatsgläubigern ihr Forderungsrecht verbriefen, entweder zinslose (Kassenscheine, Staatsnoten, Papiergeld u.a.) oder, was gewöhnlich unter S. verstanden wird, zinstragende (Schatzanweisungen, Schatzscheine, Prämien-, Lotterieanlehnscheine u.a.) und Renten gewährende, letztere beiden mit Talons und Coupons versehen, seitens des Gläubigers nicht kündbar, aber auf den Inhaber lautend, daher Gegenstand des Börsenhandels. (S. auch Staatsschulden.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 748.
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