Takt

[803] Takt (lat.), Feingefühl, Feinheit und Sicherheit des Benehmens; in der Musik die geregelte Zeiteinteilung, die kleinen, durch Taktstriche getrennten Abschnitte von gleicher Zeitdauer, in die ein Musikstück zerfällt. Die Taktart bestimmt die Art der Zeiteinteilung noch genauer; es gibt deren zwei, die zwei- und die dreiteilige, alle andern sind aus diesen beiden zusammengesetzt (s. Taktteil und Taktvorzeichnungen). Taktieren, den T. mit einem Stab (Taktstock) angeben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 803.
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