Berbern

[10] Berbern. Die ursprünglichen Einwohner der Länder oberhalb Aegyptens, in Nubien, Dongola etc. bis in das Atlasgebirge[10] hin, in Algier (s. d.) Kabylen genannt, sind ein großer, nerviger Menschenstamm von dunkler Hautfarbe, kräftig, jeder Witterung und Entbehrung Trotz bietend. Ihre Kleidung ist ein lumpiger Ueberwurf, (Haik). Knaben und Mädchen gehen nackt. Sie wohnen abgesondert in den nordafrikanischen Alpengegenden, und so zerstreut bis zum Nilthale, vermischen sich mit keiner andern Völkerschaft, folgen dem Koran, ohne sich an dessen besondere Aussprüche zu fesseln. Ihre Freiheitsliebe ist unbezähmbar, die Durchreisenden berauben sie, aber in ihren Bergen treiben sie Handwerke und Ackerbau. Sie sind mehrmals bekriegt, aber nie besiegt worden – sie fliehen in die Gebirge, und überlassen den Siegern nur ihre leeren, aus Lehm und Holz gebauten Hütten, die zugleich beim Ueberfalle als Citadellen dienen. Sie sind Freunde der Jagd, verfolgen jedoch nur die Löwen, Tiger, Panther und Hyänen, und schmücken sich mit ihren Häuten. Ihre Weiber müssen dem Ackerbau, der Weberei und Spinnerei obliegen, und jede Art schwerer häuslicher Arbeit verrichten. Sie werden schon im 10. und 11. Jahre verheirathet, haben eine schöne Gesichtsbildung und reizende Formen, verblühen aber unter der Last ihrer Anstrengungen und der rauhen Lebensweise schnell. Der Mann kauft sich die Braut und zahlt dafür einen Theil an Geld, das Uebrige an Vieh. Kleider und Vieh werden dem Mädchen als Ausstattung mit gegeben, das Geld behalten die Eltern, um es zurück zu erstatten, wenn sich der Mann von der Frau scheidet, was keine Schwierigkeiten hat, da es bloß von seinem Willen abhängt. Die Kinder bleiben bei der Mutter; die Knaben werden nach dem 7. Jahre dem Vater übergeben, für die Mädchen muß sie sorgen. Geschiedene Eheleute können immer wieder heirathen, sogar unter einander – der Mann braucht dann der Frau bloß zwei Stück Baumwollenzeug zu geben, und der Handel ist abgemacht.

–n.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 10-11.
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