Zurichtung

[501] Zurichtung, Appretur, heißt eine Bearbeitung, die man namentlich mit gewebten und gewirkten Waaren vornimmt, um ihnen ein gefälligeres Aeußere zu geben. Seidene Zeuge werden entweder gar nicht appretirt, oder man sucht durch bloßes Pressen ihr Ansehen zu verschönern. Leichte seidene Stoffe, von Atlas und Taffet, werden gesteift und dann zwischen Walzen geglättet. Werden seidene oder wollene Zeuge mit Wasser besprengt und dann kalandert oder gemangt, so erhalten sie ein wäßriges, steifes Ansehen (moire). Bei baumwollenen und glatten wollenen Zeugen werden die Haare durch Absengen ganz weggebracht, dann gereinigt, gebleicht, mit Stärke getränkt und gepreßt. Dasselbe Verfahren gilt bei der Leinwand, nur daß das Sengen wegfällt. Strohhüte werden mit Gummi oder Stärke bestrichen und durch Ueberreiben mit einem glatten Holze geglättet. S. Decatiren.

4.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 10. [o.O.] 1838, S. 501.
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