[1] Abhängigkeit (Dependenz) ist die Beziehung, in welcher etwas seinem Sein, seiner Beschaffenheit nach durch ein anderes bestimmt, bedingt, gesetzt ist. Abhängig ist, was nicht ohne ein anderes sein, so sein kann. Zu unter scheiden ist: reale (ontologische) Abhängigkeit – die eines Dinges oder Geschehens von anderen Dingen oder Vorgängen; erkenntnistheoretische Abh. – die der Objecte vom Erkennen, von den Anschauungs- und Denkfunctionen,[1] vom Subject; logische Abh. – die eines Gedankens von anderen; mathematische Abh. – das Functionsverhältnis (s. d.), moralische Abh. – die einer Willenshandlung von einem Willen; religiöse Abh. – die der endlichen Wesen von Gott. Daß mit dem Grunde die Folge gesetzt ist, ist der allgemeinste Ausdruck der Dependenz.
Die Scholastiker unterscheiden eine »dependentia essentialiter« und »accidentaliter«, »causalis«, »relativa«, »personalis« (vgl. GOCLEN, Lex. phil. p. 509). CHR. WOLF: »Ens unum A dicitur dependens ab altero B, quatenus eius, quod ipsi A inexistit, ratio in hoc altero B continetur« (Ontol. § 801). KANT rechnet die Dependenz zu den Grundbegriffen des Denkens (Kr. d. r. V. S. 96). Eine Reihe von Philosophen (MACH, AVENARIUS u. a.) setzt den Begriff der functionellen »Abhängigkeit« an die Stelle des Causalbegriffs (s. d.). AVENARIUS bezeichnet das »System C« (s. d.) als »Unabhängige«, von dem jeder einzelne Erfahrungsinhalt »abhängig« ist (Kr. d. r. E. I, 40; II, 5, 16 ff.). Vgl. Causalität.