Analogien der Erfahrung

[32] Analogien der Erfahrung nennt KANT Regeln, nach welchen »aus Wahrnehmungen Einheit der Erfahrungen entspringen soll« (Kr. d. r. V. S. 173). Sie gehören zu den »dynamischen« Grundsätzen (s. d.) möglicher Erfahrung welche diese a priori (s. d.) bestimmen. Die Analogien betreffen nicht die Erzeugung der Anschauungen, sondern die Verknüpfung ihres Daseins in einer Erfahrung, »und zwar nicht in Ansehung ihres Inhalts, sondern der Zeitbestimmung und des Verhältnisses des Daseins in ihr, nach allgemeinen Gesetzen« (Prol. § 26). Sie sind Folgesätze aus den Kategorien (s. d.). Ihr allgemeiner Grundsatz lautet: »Alle Erfahrungen stehen, ihrem. Dasein nach, a priori unter Regeln der Bestimmung ihres Verhältnisses untereinander in der Zeit« (Kr. d. r. V. S. 170). Da die drei Modi der Zeit Beharrlichkeit, Folge und Zugleichsein sind, so ergeben sich drei Analogien: 1) »Alle Erscheinungen enthalten das Beharrliche (Substanz) als den Gegenstand selbst und das Wandelbare als dessen bloße Bestimmung d. i. eine Art, wie der Gegenstand existiert.« 2) »Alles, was geschieht, setzt etwas voraus, worauf es nach einer Regel folgt.« 3) »Alle Substanzen, sofern sie zugleich sind, stehen in durchgängiger Gemeinschaft« (l.c. S. 170 ff.). Die Analogien der Erfahrung bilden die theoretische Grundlage die Regulative der Naturerkenntnis. Vgl. LAAS, Kants Anal. der Erfahr. 1876.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 32.
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