B. Rituelle Differenzen.

[696] e) Bezüglich des Tages, auf welchen das Wochenfest fallen müsse, haben die Sadducäer (Boëthusäer) dem Buchstaben gemäß angenommen, daß dieses stets ein Sonntag sein müsse: רחא תרצע ןירמוא ןיסותייב ויהש תבשה (Menachot 65 a: Megillat Ta'anit I, 2). Damit hing die andere Differenz zusammen, ob die frischen Garben, die zum Zweck des Erstlings-Speiseopfers am Tage nach dem Passa gebracht werden sollten, am Sabbat abgemähet werden dürfen. Die Sadducäer hielten das Abmähen am Sabbat selbst zum Opferzwecke für ein religiöses Vergehen: ןירמוא ויה ןיסותייבה ט"י יאצומב רומעה תריצק ןיא.

f) Über den Charakter, den die täglichen Opfer haben sollen. Der Sadducäismus leugnete ihren nationalen Charakter und behauptete, daß sie nicht aus dem von der ganzen Nation zusammengeschossenen Stock bestritten werden müßten, daß es vielmehr der Frömmigkeit der einzelnen überlassen bleibe, für den Opferbedarf des Tempels zu sorgen; ןיקודצה ויהש הותבש 'ב איבמ הזו תחא תבש איבמ הז בדנתמ דיחי ןירמוא (Menachot 65 a; Scholion zu Megillat Ta'anit I, 1). Als die pharisäische Ansicht von dem nationalen Charakter der Opfer durchgedrungen war, ist man beim Sammeln der Tempelsteuer zu den täglichen Opfern (םילקש) mit eben so großer Ostentation verfahren, wie bei andern streitigen Punkten, z.B. bei dem Abmähen des Omer und dem Wasserschöpfen. Dreimal des Jahres um die Zeit der drei Hauptfeste wurde die Tempelsteuer unter Beobachtung gewisser Formalitäten zusammengetragen (Schekalim III, 1, 3), um oppositionelles Aufsehen zu machen: תושעל ידכ רבדל יפמופ, Jerusch. Schekalim I, 1 (vergl. o. S. 568).

g) Die Wasserlibation auf dem Altar am Hüttenfeste, םימה ךוסינ. Wegen dieses Ritus, gegen den der Sadducäismus so entschiedene Opposition machte, entspann sich das Zerwürfnis zwischen dem sadducäischen König Alexander Jannaï und den Pharisäern (w.u. S. 704).

h) Das Aufrichten von Weidenzweigen um den Altar am letzten Tage des Hüttenfestes, wenn dieser Tag auf einen Sabbat fiel, ein Ritus, der mit dem vorhergehenden zusammenhing und von den Sadducäern (Boëthusäern) nicht anerkannt wurde (Joma 43 b): יפל תבש החוד הברע טובחש םידומ םיסותייבה ןיאש. Man darf aber nicht daraus schließen, daß die Boëthusäer nur gegen die Weidenprozession am Sabbat opponiert hätten, vielmehr war dieses bloß eine Konsequenz der Verwerfung dieses Ritus überhaupt.

i) Das Verfahren mit dem Weihrauch am Versöhnungstage im Allerheiligsten. Die Sadducäer behaupteten, der Weihrauch solle schon vor dem Eintreten ins Allerheiligste auf die Kohlen gelegt werden, eigentlich gegen den Wortlaut der Schrift (Levit. 16, 13). Die Pharisäer stellten dagegen auf, das Entzünden des Weihrauchs müsse erst innerhalb geschehen (Joma 19 b): ןישוע ןיקודצהש ךרדכ סינכוי ץוחבמ ןקתי אלש

[696] k) Die Bestimmung der den freiwilligen blutigen Opfern beigegebenen Speiseopfer, ob für den Altar (Ansicht der Pharisäer) oder für den Priester (Ansicht der Sadducäer); Scholion zu Megillat Ta'anit VIII. 3: המחב תחנמ ןילכוא ןיקודצ ויהש ינפמ.

l) Bei der Zubereitung der Reinigungsasche von der roten Kuh waren die Sadducäer gewissermaßen strenger als die Pharisäer, indem jene behaupteten, der dabei fungierende Priester müsse levitisch völlig rein sein, während diese es leichter damit nahmen (Para III, 7): תישענ התיה שמשה יברועמב ןירמוא ןיקודצה ויהש. – Soweit die Differenzpunkte zwischen Pharisäismus und Sadducäismus in Betreff der Gesetzesauslegung.

m) Auch bezüglich der Auslegung des Gesetzes für die Menstruierenden scheinen die Sadducäer differiert zu haben (Nidd. V, 3).

Man darf indessen nicht daraus schließen, daß diese Punkte die einzigen waren; der Streit erstreckte sich sicherlich noch auf andere Gesetzesbestimmungen, von denen uns jedoch keine Kunde zugekommen ist. Die Sadducäer waren namentlich durchweg gegen die Skrupulosität in betreff der levitischen Reinheit, wie das oben (S. 692) angeführte Witzwort beweist: »die Pharisäer werden noch den Sonnenball der levitischen Lustration unterwerfen«. So spotteten auch die Sadducäer über die später eingeführte Bestimmung, daß die Berührung kanonischer Schriften die Hände levitisch verunreinige, und daß demnach die heiligen Schriften geringer geachtet scheinen, als die profanen, welche doch dieser Bestimmung nicht unterliegen. יבתכ ןירמוא םתאש םישורפ םכילע ונא םילבוק ןיקודצ ןירמוא םידיה תא ןיאמטמ ןיא סרימה ירפסו םידיה תא ןיאמטמ שדוקה 102 (Jadaim IV, 6). Man vergleiche den Einwurf der Sadducäer gegen eine Erleichterung der Pharisäer, daß ein Wasserstrahl, aus einem unreinen Gefäße in ein reines gegossen, dasselbe levitisch nicht verunreinige, bei welcher Gelegenheit die Sadducäer ihren Gegnern ironisch eine Inkonsequenz vorwarfen: תא םירהטמ םתאש םישורפ םכילע ונא םילבוק םיקודצ םירמוא קוצנה (Das. 7). Überhaupt liebten es die Sadducäer, die Ansicht ihrer Gegner durch Antithesen ironisch ad absurdum zu führen. So legen die Evangelien den Einwand der Sadducäer gegen die Auferstehungstheorie ihnen in der Form eines frappanten, vielleicht aus dem Leben gegriffenen Beispieles in den Mund von einer Frau, die durch die Leviratsehe sieben Brüder nach einander zu Männern gehabt hat; mit welchem derselben werde sie bei der Auferstehung die Ehe fortsetzen können? Es wäre aber ein Irrtum, aus den an geführten Beispielen zu schließen, daß die Sadducäer sämtliche traditionelle Gesetze verworfen hätten. Es wird im Gegenteil vorausgesetzt, daß sie manche Traditionen anerkannt haben. Es gilt als Regel, daß traditionelle Bestimmungen, welche die Sadducäer unbestritten lassen, als unbestreitbar und als biblisch-begründet gelten, und daß in bezug auf solche keine heterodoxe Opposition, sondern nur Unwissenheit anzunehmen sei: םיקודצה ןיאש רבדב ודויש רע ןיבייח ןיד תיב ןיא ןירוטפ וב ןידומ ןיקודצחש רבדב לבא וב ןידומ (Horajot 4 a). Dieser Grundsatz wird auf die Beurteilung einer faktischen Opposition gegen einen Synhedrialbeschluß angewendet (ארממ ןקז). Nur derjenige wird als faktiöser Opponent behandelt, der in streitigen Fällen sich der Majorität widersetzt, wer aber nur allgemein angenommenen, auch von dem Sadducäismus anerkannten Gesetzen opponiert, verfällt keineswegs der für dieses Vergehen bestimmten Strafe (Sanhedrin 88 b): רמוח ירבד לע רובעל ידכ ןילפת ןיא רמואה הרות ירבדמ םירפוס ירבד בייח םירפוס ירבד לע ףיסוהל תופטוט השמח רוטפ הרות.[697] So sonderbar auch diese Unterscheidung klingt, so ist sie aus den Zeitverhältnissen gerechtfertigt. Die Bestimmungen über die faktiöse Opposition eines Synhedrialmitgliedes scheint mir nämlich aus dem Verhalten der Sadducäer gegen die Majorität geflossen zu sein, und darin ihren faktischen Boden zu haben. Prozeßverfahren und Strafbestimmungen sind aus faktischen Vorkommnissen deduziert worden, und die vom Synhedrion bei vorgekommenen Fällen angewendeten Normen galten den Spätern als Gesetze. Um nun wieder auf die Sadducäer zurückzukommen, so ist es augenscheinlich, daß das Verfahren gegen sie, wenn sie als Synhedrialmitglieder opponiert und ihrer Opposition praktische Folgen gegeben haben, den betreffenden Halachas über Häresie zur Grundlage gedient hat. Da es also nicht vorgekommen ist, daß ausdrücklich biblische Gesetze oder anerkannte traditionelle Erweiterungen Opposition gefunden haben, so gab es dafür keine Norm, und man konnte daher die Regel aufstellen, daß nur solche Gesetzesbestimmungen in den Kreis der Strafe auf häretische Opposition gezogen werden sollen, welche streitiger Natur waren, d.h. die Differenz des Pharisäismus und Sadducäismus ausmachten. Es ergibt sich nun folgerichtig daraus, daß die Sadducäer gewisse traditionelle Gesetze anerkannt haben, wahrscheinlich solche, welche mit dem Nimbus des Alters umgeben waren, wie das Binden der Phylakterien um Arm und Haupt, das in der angeführten Mischna als Beispiel solcher Gesetze gebraucht wird, welche die Sadducäer nicht verworfen zu haben scheinen103.

Wie diese Anerkennung traditioneller Gesetzesbestimmungen verträglich war mit dem sadducäischen Prinzipe, nur biblisch Begründetes gelten zu lassen, läßt sich bei dem Mangel an Nachrichten nicht ermitteln. Doch bieten die Karäer eine vollständige Analogie dazu, da sie trotz ihrer Berufung auf die Biblizität bekanntlich Traditionen beibehalten haben, insofern sie nicht gegen den Wortlaut schriftlicher Gesetze verstießen.

Als weitere Grunddifferenz könnte noch angeführt werden, daß die Pharisäer einfach, sittlich, bescheiden, dem Luxus feindlich waren (οἵ τε γὰρ Φαρισαῖοι τὴν δίαιταν ἐξευτελίζουσιν, οὐδὲν εἰς τὸ μαλακώτερον ἐνδιδόντες (Altert. XVIII. 1, 3). Sie waren ferner freundlich und brüderlich gegen andere: φιλάλλƞλοί τε καὶ τὴν εἰς τὸ κοινὸν ὁμόνιαν ἀσκοῠντες (jüd. Kr. II, 8, 14); die Sadducäer dagegen waren unfreundlich, abstoßend: Σαδδουκαίων δὲ καὶ πρὸς ἀλλἠλους τὸ ἦϑος ἀγριώτερον κτλ. das.). Diese Verschiedenheit folgte aus ihrer verschiedenen gesellschaftlichen Stellung. Die Sadducäer hatten aristokratischen Hochmut, die Pharisäer demokratische Tugenden, die auf Religion beruhten. Diese drei Grunddifferenzen zwischen Pharisäismus und Sadducäismus – die Ansichten über die göttliche Einwirkung auf die Geschicke der Menschen und das Gemeinwesen, über die Belohnung und Bestrafung nach dem Tode und über die Giltigkeit der sopherischen Gesetzesbestimmungen – genügen, um ihre gegenseitige Stellung aus der historischen Situation zu erkennen. Die erste Partei ging von religiösen Gesichtspunkten aus; die Erhaltung des Judentums war ihr die Hauptsache, und darnach beurteilte sie die politischen Maßnahmen, die nach [698] ihrer Ansicht dem religiösen Interesse völlig untergeordnet werden müßten. Ihr Maßstab für das Politische war die Religion, und als solche galt ihr alles, was im Volke als religiös angesehen wurde, mochte es von Alters her stammen oder erst neuerdings eingeführt worden sein. Die Sadducäer hingegen gingen von politischen Gesichtspunkten aus; die Erhaltung des judäischen Staates war ihnen die Hauptsache, sie räumten der Religion auf staatliches Verhalten nur einen geringen Einfluß ein. Die Religionsbestimmungen ließen sie überhaupt nur in dem Umfange gelten, den sie teils durch die pentateuchische Gesetzgebung teils durch die als uralt anerkannten Spezialitäten angenommen hatten. Aber so wie die Sadducäer, überall von einem politischen Prinzipe ausgehend, in eine religiöse Richtung gerieten und manches als irreligiös verwarfen, so schlugen die Pharisäer vom religiösen Prinzipe aus eine politische Richtung ein. Sie wurden allmählich Feinde des Königtums, religiöse Republikaner (Galiläer) und bildeten in ihren letzten Stadien den politischen Zelotismus aus. – Der Ursprung der Namen םישורפ und םיקודצ ist mit vieler Gelehrsamkeit behandelt worden. Mir scheint nach reiflicher Abwägung des pro und contra, daß die ersteren doch ihren Namen von ihren Funktionen, das Gesetz auszulegen, also vom Verbum שרפ »erklären, auslegen«, hatten. Josephus gibt öfter an, daß die Pharisäer das Gesetz am richtigsten auszulegen glauben (o. S. 692 und jüd. Kr. II. 8, 14). Φαρισαῖοι οἱ μετὰ ἀκριβείας δοκοῠντες ἐξƞγεῖσϑαι τὰ νόμιμα u.a. St. Er nennt sie geradezu τῶν πατριῶν ἐξƞγƞταὶ νόμων (Altert. XVII, 6, 2), d.h. Ausleger der Gesetze. Die Form Φαρισαῖοι weist auf die Chaldäische Form יאשירפ, und das ist eine aktive Form; wäre es eine passive Form, so müßte es Φερουσαῖοι יאשורפ (parushaʼej) lauten. Vielleicht muß man in der talmudischen Literatur stets םישורפ (parushim) statt םישורפ (perushim) lesen. Das Abstraktum תושירפ kann ursprünglich die »Art der Pharisäer« bedeuten und erst im Verlaufe den Nebenbegriff »Enthaltsamkeit« erlangt haben [Vgl. jedoch Schürer II3, 397 ff.]. – Der Name םיקודצ stammt gewiß von dem Eigennamen eines Opponenten gegen die Pharisäer, wie םיסותייב, von Boëthos, dem Stifter.

Seitdem während der Regierung Salome-Alexandras die Pharisäer die Oberhand erhielten, scheinen sich die Sadduzäer praktisch gefügt und keine Opposition gemacht zu haben, wie Josephus angibt aus Furcht vor der ihren Gegnern anhänglichen Menge (Altert. XVIII. 1, 4): ὁπότε γὰρ ἐπ᾽ ἀρχὰς παρέλϑοιεν, ἀκουσίως μὲν καὶ κατ᾽ ἀνάγκας, προοχωροῠσι δ᾽ οὖν οἱς ὁ Φαρισαῖος λέγει, διὰ τὸ μὴ ἄλλως ἀνεκτοὺς γενέσϑαι τοῖς πλἠϑεσιν. Auch Talmud Nidda p. 33 b: תואריתמ ןה תוקודצ ישנש יפ לע ףא םישורפה ןמ (unvollständig Tosefta V, 3). Joma 19 b ןישורפה ןמ ונא ןיאריתמ ונא םיקודצש יפ"עא (Ähnlich Tosefta das. I, 8; Jerus. das. 39 a). Es galt als eine besondere Kühnheit, als Anan ben Anan während seiner kurzen Funktion als Hohepriester praktisch nach der sadducäischen Theorie verfuhr.


Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig 1906, Band 3.2, S. 696-699.
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