Genesius, S. (10)

[372] 10S. Genesius, (25. Aug.), ein Martyrer von Arles, war unter dem Kaiser Maximianus Herculius Notar und sollte die Blutgesetze gegen die Christen niederschreiben. Die Mitwirkung zu dieser Ungerechtigkeit empörte sein rechtliches Gemüth dergestalt, daß er voll Unwillen dem Richter die Schreibtafel zu Füßen warf und die Flucht ergriff. Darauf erging der Befehl, ihn überall, wo man jhn fände, zu tödten. Genesius mußte also von einem Versteck ins andere flüchten, um der Versuchung zum Abfalle, der er nicht gewachsen zu seyn fürchtete, auszuweichen. Endlich ward er doch ergriffen und getödtet und empfing so, da er noch Katechumenus war, die Bluttaufe. Die Zeit seines Martyriums ist mit Bestimmtheit nicht zu ermitteln; jedenfalls fällt es in den Anfang des 4. Jahrhunderts. Im Mart. Rom. findet sich sein Name ebenfalls am 25. August. (V. 123.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 372.
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