Ahnen [2]

[79] Ahnen (von Ahn, Großvater, im Oberdeutschen noch als Aehni u. Ahna, Großmutter, vorhanden), die Vorfahren, noch über die Großeltern hinaufsteigend, 2. Die adeligen Vorfahren; die Ahnenreihe hört auf, sobald eines der Glieder nichtadeliger Geburt ist. Bei der Zählung sind Vater und Mutter 2 Ahnen, Großvater und Großmutter 4, Urgroßvater und Urgroßmutter 8, und so fort 16,32,64 Ahnen. Der Beweis solcher adeliger Abstammung wird Ahnenprobe genannt; sie muß eine Ahnentafel oder einen Stammbaum vorzeigen; nachweisen, daß die in der Ahnentafel aufgeführten Personen ehelicher Abkunft (Filiation) und adeliger Geburt waren. In der 2. Hälfte des Mittelalters war nur ein Adeliger von 16 Ahnen zum Eintritte in gewisse Ritterorden, Domcapitel, Erbschaften, zur Theilnahme an Turnieren u.s.w. fähig, daher die Ahnenprobe eine häufig vorkommende und wichtige Sache war; der Kaiser hatte jedoch das Recht, den Adel bis in das vierte Glied zurück zu verleihen, d.h. 16 Ahnen zu geben.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 79.
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