Blutgeld

[576] Blutgeld, im engl. Rechte die Belohnung für diejenigen Zeugen, durch welche der Beweis gegen schwere Verbrecher geführt werden konnte, 10–50 Pfd. Sterl. betragend. Der vielfach damit getriebene Mißbrauch bewirkte 1818 die Abschaffung desselben, nur für die Anzeige von Banknotenfälschern bezahlt die Bank noch immer B.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 576.
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