Blutgeld

[920] Blutgeld, 1) so v.w. Wehrgeld; 2) Geld, welches für Entdeckung eines Verbrechers u. für Zeugniß gegen ihn gezahlt wird. Dies ist bes. in England gewöhnlich. u. hat dort zu schweren Gerichtsmißbräuchen Anlaß gegeben. Den Juden verbietet ein Gesetz, solches B. zu nehmen. 3) Geld, womit einer zur Ermordung od. zur Verrätherei eines Unschuldigen gedungen wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 920.
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