Verrätherei

[507] Verrätherei (Verrath, Proditio), die widerrechtliche Handlung, durch welche Jemand einem Anderen, bes. einem Feinde, ein ihm anvertrautes Geheimniß offenbart od. überhaupt hinterlistig, durch Täuschung u. Mißbrauch des Vertrauens gegen das Interesse dessen handelt, welchem er zu besonderer Treue, Liebe od. Ergebenheit verpflichtet ist. Als eine eigenthümliche Form u. bes. strafbare Art der Unredlichkeit u. des Betruges wird die V. nach dem Vorgange älterer deutscher Strafgewohnheiten noch in der Carolina hervorgehoben. Als Strafe findet sich dem Verräther das Viertheilen, bei Weibspersonen das Ertränken angedroht. Wenn aber die V. von dem Unterthanen an seinem eigenen Staate, von einem Ehegatten wider den anderen, od. unter nahen Verwandten verübt war, so sollte jene Strafe noch verschärft werden. Bei der Unbestimmtheit der Strafsatzung überhaupt konnte die Praxis später von dieser harten Bedrohung um so leichter von ihnen abgehen, u. so erklärt sich, daß die angedrohten Strafen in Privatverhältnissen seit lange nicht mehr zur Anwendung kommen, sondern nur bei der öffentlichen V. am Staate, namentlich insofern sie als Mittel zum Hochverrath (s.d.) angewendet worden ist. Die neueren Strafgesetzgebungen erwähnen meist der V. gar nicht mehr, sondern lassen dieselbe in den Begriffen des Betruges, des Hoch- u. Landesverrathes (s.d. a.) untergehen. Das Französische Recht begreift unter Trahison überhaupt alle gegen die Existenz u. Sicherheit des Staates gerichteten Verbrechen. Mehr schließt sich noch die englische Gesetzgebung an den altdeutschen Begriff der V. an, indem sie unter Treason nicht blos den Hochverrath (High-Treason), sondern auch im Allgemeinen Treubruch selbst in Privatverhältnissen versteht, welcher dann als Petty-Treason, niederer Verrath, bezeichnet wird. Unter letzteren fällt z.B. auch ein mit Treubruch[507] begangener Mord, wie der Mord, welchen ein Diener an seinem Herrn, eine Ehefrau an ihrem Ehemann verübt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 507-508.
Lizenz:
Faksimiles:
507 | 508
Kategorien: