Canonensammlungen

[782] Canonensammlungen nennt man Sammlungen von Kirchengesetzen bis ins 12. Jahrh., weil bis dahin Beschlüsse der Concilien, namentlich der 10 von 314–451 abgehaltenen vorherrschen. Sammlung, Redaction und Uebersetzung waren in der ältesten Zeit Sache des Privatfleißes. In der orientalisch-griechischen Kirche zeichneten sich Johannes Scholasticus (564 Patriarch zu Constantinopel), der unbekannte Verfasser des Nomocanon, Photius (883) Zonaras. Balsamon, der Logothete Simeon, Blastares (1350) als Sammler aus und 1800 wurde in Leipzig unter Leitung eines Mönches vom Berge Athos die letzte große Sammlung, das sogen. Pedalion, veranstaltet. – In Rußland wurde Photius große Sammlung eingeführt und 1274 vermehrt; gegenwärtig aber ist ein Handbuch des Nomocanon und die im 17. Jahrh. abgefaßte mehrfach merkwürdige Kormcetza Kniga d.h. Buch für den Steuermann, im Gebrauch. – Als C. des Abendlandes müssen genannt werden die sog. Prisca, die 2 Sammlungen Dyonis d. Kl., ferner die des Fulgentius Ferrandus, Cresconius, Martin von Braga und Isidor von Sevilla, endlich des Theodor von Canterbury u. Egbert von York. Vom 9. Jahrh. an entstanden über 40 systematisch angelegte Sammlungen, von denen die wenigsten gedruckt wurden u. als die vorzüglichsten gelten: die des Wormserbischofs Richard (1012–23), zugleich ein Sittenspiegel ihrer Zeit, die umfassende collectio trium partium, das Decretum des Gratian und die auch nicht gedruckte des Cardinals Laborans von 1182, welche zugleich die letzte geblieben ist.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 782.
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