Comitien

[172] Comitien die gesetzlichen Versammlungen der römischen Bürger durch einen dazu berechtigten Magistrat. Sie waren: Curiat-C. (comitia curiata), die ursprünglichen, so lange die Patricier allein Bürger waren; diese verloren seit der Gesetzgebung des Servius Tullius immer mehr von ihrer politischen Bedeutung und wurden endlich zu Versammlungen der patricischen Familien in Sachen des Cultus. Centuriat-C. (comitia centuriata), die Versammlung aller röm. Bürger, in welcher nach C. abgestimmt wurde (s. Centurien); an sie gelangten die Anträge des Senats namentlich solche, welche Gesetze betrafen, über Krieg und Frieden; ihnen stand das Gericht über peinliche Klagen gegen röm. Bürger und über Verbrechen gegen den Staat zu. Die Tribut-C. (c. tributa) waren ursprünglich die Versammlung der plebejischen Tribus, später wurden sie die eigentlichen Volksversammlungen, als die Plebejer alle Vorrechte der Patricier vernichtet hatten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 172.
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