Commandite

[172] Commandite, Handelsgesellschaft, bei welchem nur ein Mitglied oder nur einige direct und mit ihrem Vermögen haften (Complementar), während andere nach Maßgabe ihrer Capitalbetheiligung von dem Gewinne beziehen und auch nur im Betrage ihrer Capitalbetheiligung haftbar sind (Commanditist, Commanditar). Sehr häufig versteht man auch unter C. eine Handlung, welche von einer Haupthandlung als Zweighandlung an einem andern Ort angelegt wird.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 172.
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