Commandite

[299] Commandite (fr., Hdlgsw.), 1) eine Handelsgesellschaft, in welcher eine od. einige Personen, Complementäre, mit ihrem ganzen Vermögen haften u. die Gesellschaft nach außen vertreten, während die übrigen Theilhaber (stille Gesellschafter) Commanditäre od. Comnmanditisten, einen gewissen Beitrag zu dem Betrieb einschießen u. nach Verhältniß des Einschusses am Gewinn u. Verlust betheiligt sind; 2) das von einem kaufmännischen Etablissement an einem anderen Orte errichtete Zweiggeschäft (Filial).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 299.
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