Dictator

[379] Dictator, in der alten röm. Republik ein von dem Senate, später von den Consuln nach erfolgter Bevollmächtigung durch die Volksversammlung ernanntes Oberhaupt des Staates mit unbeschränkter monarchischer Gewalt, Unverantwortlichkeit, aber mit einer Amtsdauer von nur 6 Monaten, während welcher die Macht aller anderen Staatsbeamten aufhörte. In früheren Zeiten ernannte der Senat in der Regel einen D., um die stürmischen Agitationen der Volkstribunen unter den Plebejern zurückzudrängen; nachdem aber zwischen Patriciern und Plebejern jede Schranke gefallen war, nur noch einigemal bei Kriegsgefahren, später gar nicht mehr. Sullas Dictatur wie seine Verfassungsreform war eine erzwungene, ebenso die Cäsars; mit Verwandlung der Republik in die Monarchie hörte natürlich auch die außerordentliche und zeitweilige Monarchie des D.s auf. – Dictatur, das Amt des D.s in der röm. Republik; bei dem deutschen Reichstage die Form, in welcher ein Gegenstand, über den der Reichstag verhandeln sollte, zu dessen Kenntniß gebracht wurde; ein derartiger Gegenstand kam zuerst an Kurmainz als des Reiches Erzkanzlei u. ward daselbst den Kanzlisten der übrigen Reichstagsabtheilungen in die Feder dictirt (daher der Name D.). Loco dictaturae (statt des Dictirens), die Verbreitung einer Schrift durch den Druck in nur wenig Exemplaren an bestimmte Personen, so daß dieselbe nicht veröffentlicht wird.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 379.
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