Georg IV.

[57] Georg IV., des Vorigen Sohn, geb. 12. August 1762, König von Großbritannien und Hannover von 1820–30, benutzte als Prinz von Wales die Partei der Whigs, um sich seine Schulden bezahlen zu lassen, wollte auch schon 1804 bei der momentan wiederkehrenden Krankheit seines Vaters durch jene Partei zur Regentschaft gelangen, hielt sich jedoch als Regent (seit 1811) und als König an die Torys. Er war deßwegen wenig beliebt und als er 1821 nach seiner Krönung gegen seine Gemahlin, eine geb. Prinzessin Karolina von Braunschweig, einen scandalösen Ehescheidungsprozeß vor dem Parlamente einleitete, erlitt die Regierung u. der König persönlich eine moral. Niederlage, indem der stürmische Unwillen des engl. Volks die Zurückziehung der Bill bewirkte. Nach Castlereaghs Selbstmord ging der König allmälig zu dem System der gemäßigten Torys über (Cannings Ministerium überdauerte das Leben des Ministers nicht u. wurde durch Staatsmänner wie Liverpool, Peel und Wellington ersetzt) und sanctionirte 1829 die Emancipation der Katholiken. Er st. den 26. Juni 1830; sein einziges Kind, Charlotte, geb. 1796, 1816 mit Leopold von Sachsen-Koburg vermählt, war schon den 6. Novbr. 1817 gest. Für Deutschland ist G. IV. als König von Hannover und als vormundschaftl. Regent von Braunschweig (1815–23) insofern von Bedeutung, als unter ihm ständische Verfassungen in jenen deutschen Bundesstaaten eingeführt wurden (vergl. Großbritannien).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 57.
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