Kirchweihe

[604] Kirchweihe, bezeichnet 1) die Einweihung einer Kirche zum gottesdienstlichen Gebrauche; 2) die Summe der mit dieser Einweihung verbundenen liturgischen Feierlichkeiten; 3) die jährliche Gedächtnißfeier daran. Obwohl K.n erst seit Konstantins d. Gr. Zeit historisch sind, spricht doch Vieles dafür, daß solche gleich von Anfang an stattfanden. Eusebius beschreibt die Feierlichkeiten der K., das röm. Pontificalbuch hat dieselben festgesetzt. So alt wie die K. selbst ist das Fest derselben, das gewöhnlich auf den Jahrestag fällt. Weil an die K. sich früh ein Volksfest anlehnte, dessen Schmausereien und Belustigungen um so bedenklicher erschienen, weil fast jedes Pfarrdorf seine besondere K. hatte, wurden schon 1536 im Kölnischen, im 18. Jahrh. in den Diöcesen Basel und Konstanz alle K.n auf einen einzigen Tag verlegt; das Konkordat von 1801 bestimmte für Frankreich als den Tag der allgemeinen K. den Sonntag nach der Oktav vor Allerheiligen. Dies wurde in der Zeit Napoleons I. vielfach nachgeahmt, doch findet man neben der allgemeinen K. mancherorts auch noch die besondere.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 604.
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