Notabeln

[360] Notabeln, Männer, die sich durch Ansehen (wegen Amt, Stand, Vermögen, Bildung) vor andern auszeichnen; im alten Frankreich eine von der Krone [360] ernannte Versammlung der angesehensten Männer des Königreichs (Mitglieder des hohen Adels u. der hohen Geistlichkeit, hohe Civil- und Militärbeamte, Parlamentsglieder, Städtemagistrate), welche die Versammlung der Generalstände ersetzen sollte; die letzte und bedeutendste N. versammlung war die von 1787, welche die Anträge der Krone verwarf u. die Generalständeversammlung von 1789 herbeiführte.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 360-361.
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