Rechtspflege

[678] Rechtspflege, Sorge u. Handhabung des Rechtes durch die Organisation der Gerichte u. des Gerichtsverfahrens. Die R. bedarf vor allem der Unabhängigkeit von allem Regierungseinfluß (Cabinetsjustiz). Eine politisch unabhängige, kräftige, kurze und billige R. ist eine fast ebenso seltene als köstliche Sache, das schönste Kleinod im Staatsleben.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 678.
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