Armatur

[298] Armatur (Ausrüstung) bezeichnet in der Technik allgemein die Ausrüstung (Armierung) einer Maschine und das zugehörige Beiwerk.

So versteht man beispielsweise unter Armatur eines Dampfkessels die am Kesselkörper angebrachten Ablaß-, Speise-, Sicherheits- und Reinigungsvorrichtungen; unter Armatur der Gasleitungen, Wasserleitungen u.s.w. die Ausrüstung mit den zum Abschließen, Anlassen, Entlüften, Entleeren u.s.w. nötigen Maschinenteilen. Besonders bezeichnete man mit Armatur in der Physik in früherer Zeit die Eisenblechkappen, womit man die Pole der natürlichen Magnetsteine zum Schutz bedeckte; die beiderseitigen Kappen waren durch Kettchen verbunden. Armatur nennt man daher Platten weichen Eisens, die auf die Magnetpole gelegt werden; zum Teil bezeichnet man auch den die Pole der Hufeisenmagnete verbindenden Anker als Armatur. Insbesondere versteht man unter Armatur der Dynamo- und magnetelektrischen Maschinen den ganzen rotierenden Bestandteil derselben (s. Dynamomaschine).

Aug. Schmidt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 298.
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