Automaten

[416] Automaten, mechanische Vorrichtungen, die nach meist unsichtbar angeordneter Auslösung einer Hemmung (durch leichten Zug oder Druck) bestimmte mechanische Funktionen selbsttätig verrichten (wie z.B. die Springzeiger oder Schlagwerke an Uhren, Spieldosen, Wasserspringwerken u.s.w.) oder die Vornahme bestimmter Handlungen gestatten, wie z.B. das Ausziehen von Schubladen, die Entnahme einer bestimmten Flüssigkeitsmenge, das Oeffnen von Gucklöchern für gewisse Zeit, die Benutzung einer Wage u.s.w. Der zur Auslösung der Hemmung erforderliche leichte Druck wird bei den in neuerer Zeit so weitverbreiteten Verkaufsautomaten oder automatischen Wagen durch das Hineinwerfen eines Geldstückes von bestimmter Größe in einen dazu bestimmten Führungskanal hervorgerufen.

Alle Verkaufsautomaten erhalten in einem verschlossenen Kasten K einen Schieber S derart angeordnet, daß dieser unter der Einwirkung der Spiralfedern F und F1 stets in zurückgeschobenem Zustande erhalten wird (s. die Figur) und auch in diese Lage wieder zurückgeführt wird, wenn durch den Handgriff F der Schieber ganz nach vorn gezogen worden ist, gleichgültig, ob der Automat durch Abgabe einer Ware seinen Zweck betätigt hat oder nicht. Wird aber durch den Einführungskanal E ein bestimmtes Geldstück G in den Automaten eingeführt, so gleitet das Geldstück infolge seines eignen Gewichtes nach unten und setzt sich in einem Schlitze des Schiebers fest, weil ein vollständiges Heruntergleiten des Geldstückes G in den Sammelkasten M so lange unmöglich ist, als die mit einer Nase Ν versehene Feder J wirkt. Bei der nun vorzunehmenden Betätigung des Schiebers führt dieser auch das Geldstück G mit sich, und dieses schiebt nun das auf zwei seitlichen Führungsleisten liegende Warenstück I vor sich her, indem sich die Verschlußklappe B öffnet. Selbstverständlich muß das Geldstück G so weit aus dem Schlitz des Schiebers herausragen, daß dem Warenstück I eine genügend große[416] Berührungsfläche geboten wird, doch darf dasselbe in der Mitte nicht aufliegen. Ist nun der Schieber S so weit vorgeschoben, daß der Vorsprung A der Feder J die Vorderwand des Gehäuses K berührt, so wird dadurch die Nase N zurückgeschoben, und das Geldstück G fällt entweder unmittelbar oder durch Vermittlung einer entsprechenden Führungsrinne in den Sammelkasten M. In demselben Augenblick hat das Warenstück I das Ende der seitlichen Führungsleisten erreicht und fällt infolge seines Gewichtes nach unten, wo es aus einer dazu angeordneten Schale von jedermann entfernt werden kann. Unter der Einwirkung des Belastungsgewichtes R wird nun ein zweites Warenstück auf die seitlichen Führungsleisten gepreßt, um dann durch ein zweites eingeführtes Geldstück wieder nach vorn geschoben werden zu können. Bei diesem System von Verkaufsautomaten kann der Schieber auch dann herausgezogen werden, wenn kein Einwurf eines Geldstückes stattgefunden hat; es gibt jedoch auch andre Systeme, bei denen eine Betätigung des Schiebers erst dann möglich wird, wenn das eingeführte Geldstück auf seinem Wege nach unten eine den Schieber beeinflussende Sperrung auslöst. Den verschiedenen Zwecken der Automaten entsprechend hat man denselben auch äußerlich sehr verschiedene Formen gegeben, wobei jedoch stets darauf zu achten ist, daß dem Einwurfsloche oder Maul eine solche Abmessung gegeben wird, daß eine mißbräuchliche Betätigung des Automaten durch einen minderwertigen Gegenstand unmöglich wird.

F. Hoch.

Automaten
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 416-417.
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