Beschlag [2]

[715] Beschlag, alles Beiwerk aus Metall, das im Bauwesen zum Zusammen- oder Festhalten einzelner Teile, besonders der Türen und Fenster dient oder zur Verschönerung und Verzierung beitragen soll. Meistens ist Holz die Unterlage für den Beschlag (s. Anschlagen).

Die in der Bauschlosserei vorkommenden Beschläge, unter die selbstverständlich auch das Schloß gehört, sollen hauptsächlich folgende Aufgaben erfüllen: 1. Zusammenhalten, wie z.B. die Eckwinkel; 2. eine Drehachse abgeben, wie die verschiedenen Bänder (s.d.); 3. einen sicheren und schnellen Verschluß ermöglichen, wie z.B. die Schlösser und Fensterstangen u.s.w. Das Material, aus dem das Beschläge meistens hergestellt wird, ist Eisen; doch wird auch Messing oder Bronze gewählt, um allzu schnelles Zerstören durch Oxydierung unmöglich zu machen. Bei den Möbeln muß zwar auch auf Haltbarkeit des Beschlags gesehen werden, doch liegt es in der Natur der Sache, daß hier alle Ausmessungen viel schwächer sein können und daher häufig eine feinere und schönere Arbeit und die Verwendung edlerer Metalle eintritt, als unter gleichen Umständen bei der Bautischlerei.

Hoch.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 715.
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