Drosselklappen [1]

[110] Drosselklappen dienen zur Regelung des Druckes oder der Durchflußmenge in einer Rohrleitung oder Durchlaßöffnung, indem sie, je nach ihrer Schrägstellung, den Durchgang mehr oder weniger hindern.

Die Klappe besteht gewöhnlich aus einer gußeisernen Scheibe, bei großen Ausführungen für Turbinen aus zwei gewölbten, am Rande gegeneinander genieteten Blechen. Die Spindel wird von außen eingeschoben und mit der Klappe durch Vierkant, Stifte oder Stellschrauben verbunden. Im halbgeöffneten Zustande erleidet die Klappe durch den auf ihrer Vorderfläche ungleichmäßig verteilten Strömungsdruck ein auf Schließung hinwirkendes Moment. Soweit dieses nicht durch Stopfbüchsenreibung aufgenommen wird, ist die Spindel mit einem beliebig feststellbaren Arm zu versehen (s. die Figur) oder durch einen Schneckenantrieb zu sichern.[110] In der Abschlußstellung gibt sie keinen dichten Schluß, besser noch, wenn sie dabei schräg im Rohr liegt als senkrecht zur Rohrachse, da sie im letzteren Fall, um die Drehung zu ermöglichen, mehr Spiel haben, eigentlich kugelig abgedreht sein müßte. Mitunter dient die Drosselklappe nur zu einem raschen Sicherheitsabschluß von leichter Beweglichkeit.

Für Rohrleitungen erhält man Drosselklappen in einem ausgedrehten Flanschrohrstück von 25–500 mm lichter Weite und mit 0,7 d + 50–60 mm Länge zum Preise von 4–5 ℳ für je 1 cm Weite. Bei geringem Druck in der Leitung genügen Rohrstücke ohne Flanschen, zum Einklemmen zwischen den Rohrflanschen mit durchgehenden Schrauben, zu 2–3 ℳ pro Zentimeter lichter Weite.

Lindner.

Drosselklappe.
Drosselklappe.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 110-111.
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Lueger-1904: Drosselklappen [2]