Einfriedigungen [1]

[238] Einfriedigungen der Straßen sind zur Sicherung des Verkehrs außer an hohen Aufträgen und Böschungen an den Ufern von Gewässern und zur Absperrung von neben der Straße gelegenen Viehweiden erforderlich. Für den letzteren Zweck genügen sogenannte lebendige Hecken, bis zu deren Heranwachsen ein leichter Holzzaun unterhalten werden muß. Sonst werden je nach der Oertlichkeit etwa 1 m hohe Pfosten von Holz oder Stein in Abständen von 3–5 m gesetzt, die, durch Holme bezw. eiserne Stangen miteinander verbunden, eine Art Geländer bilden. Auch alte Eisenbahnschienen und Gasröhren können unter Umständen Verwendung finden. Häufig genügen Baumpflanzungen (s.d.). Hölzerne Pfosten bedingen verhältnismäßig große Unterhaltungskosten. Am dauerhaftesten sind steinerne Brüstungen (s.d.); s.a. Prellsteine.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 238.
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