Fahne

[571] Fahne (Banner, Flagge, Standarte), ein Stück Zeug (Fahnenblatt oder Fahnentuch) an dem Fahnenstock oder der Fahnenstange befestigt.

Der Zweck der Fahnen ist entweder ein kriegerischer, ein kirchlicher oder ein rein dekorativer und richtet sich danach die weitere Durchbildung des Fahnentuches sowohl als auch die des Fahnenstockes. Unter dem Namen Flagge dienen die Fahnen auch zu Signalen bezw. als Erkennungszeichen der Nationalität bei Schiffen. Große Fahnen werden zuweilen vor hervorragenden Gebäuden angebracht; dann steckt die Stange zumeist in einem reich behandelten, in Bronze gegossenen Fuß. Die künstlerisch bedeutendsten Fahnenstangenfüße sind die vor der St. Markuskirche in Venedig. Man pflegte in früheren Zeiten zu unterscheiden: 1. das Reichsbanner, das stets länger als hoch war und das landesherrliche Wappen enthielt; 2. das einfache Banner, die Fahne des Bannerherrn mit quadratischem Fahnenblatt; 3. Rennfahne hieß die Fahne der Ritter, die mindestens 20 Mann ins Feld führen konnten; 4. Spitzfahne, die Fahne der einfachen Ritter; 5. Rundbanner, eine nach außen abgerundete Fahne, die namentlich bei Begräbnissen verwendet wurde; 6. Standarte, jene Fahne, die an einem Querholz befestigt erscheint und namentlich bei der Reiterei gebräuchlich ist; früher hießen diese Fahnen Kornette. Für kirchliche Zwecke waren diese Fahnen zumeist ebenfalls an einem Querholz befestigt; das Fahnentuch pflegte dann entweder nach unten zu gerade geschnitten zu sein (gonfalon) oder in eine Spitze auszulaufen (flamen) oder auch mit drei Spitzen zu endigen (triflamen). In der Architektur werden Fahnen als Wetterfahnen (s.d.) verwendet.

In der Buchdruckerei bezeichnet man mit »Fahnen« Korrekturabzüge eines noch nicht zu Seiten umbrochenen Schriftsatzes.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 571.
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