Fahrkartenschrank

[580] Fahrkartenschrank zur Aufbewahrung und bequemen Entnahme der unmittelbar zum Verkauf bestimmten Mengen Edmonsonscher Fahrkarten (s. Eisenbahnfahrkarten).

In der gebräuchlichsten Anordnung besteht ein solcher Fahrkartenschrank in einem Regal mit wagerechter und lotrechter Teilung, so daß in jeder wagerechten Reihe, geschieden durch dünne lotrechte Zwischenwände, viele schmale, verhältnismäßig hohe Fächer von der Breite der Fahrkarten gebildet sind. Anschriften über oder unter den Fächern geben die Fahrkartensorten (Zielstation, Zuggattung, Wagenklasse, einfache oder Rückfahrkarte u.s.w.) an. In jedem Fache liegen die Fahrkarten einer Sorte übereinander geschichtet, in der Nummerfolge von unten nach oben, in der Regel bis zu 100 Stück (auch wohl 50 oder 200). Sind diese aufgebraucht, so werden neue 100 (u.s.w.) Stück eingelegt. Damit die Fahrkarten nicht nach vorn herausfallen können (die Rückwand des Schrankes ist ganz geschlossen), sind die die Fächer trennenden Wände vorn mit schmalen Blechstreifen gerändert, die indessen nicht über die ganze Höhe des Faches reichen. Oben ist ein Spielraum zum Einlegen der Fahrkarten; unten endigen die Blechstreifen in der Höhe einer Fahrkartenstärke über dem durchbrochenen Boden jedes Faches, so daß man die unterste Fahrkarte, indem man sie von unten durch den durchbrochenen Boden des Faches mit dem Finger faßt, herausziehen kann. Hierdurch ist, sofern nicht betrügerische Handhabungen vorkommen, gewährleistet, daß die Fahrkarten stets nach der Nummerfolge[580] verkauft werden. Ob zu einem Zuge Fahrkarten einer Sorte verkauft sind, wird am einfachsten durch die Befolgung der Vorschrift erkennbar gemacht, daß die unterste Fahrkarte in jedem Fache, sofern seit der letzten Bestandsaufnahme kein Verkauf stattgefunden hat, so weit vorgezogen ist, daß die Fahrkartennummer gelesen werden kann.

Die Fahrkartenschränke sind verschließbar und bei größerem Umfange in der Regel so eingerichtet, daß die Flügeltüren an der Rückseite gleichfalls Fächer für die Fahrkartenaufbewahrung tragen, so daß die für die Unterbringung der Fahrkarten verfügbare Fläche etwa doppelt so breit ist wie der geschlossene Schrank selbst. – Für Fahrscheinhefte, Buchfahrkarten u.s.w. werden Schränke mit entsprechender Fachteilung, für die Aufbewahrung der Bereitschaftsbestände in der Regel Schränke mit nur wagerechten Fächern verwendet. Bisweilen wird für solche Zwecke der (alsdann vortretende) Unterbau des Fahrkartenschrankes benutzt.

Abweichende Anordnungen bezwecken, die Benutzung zu erleichtern (z.B. Anbringung der Fächer an einem drehbaren, trommelartigen Gestell) oder das Entnehmen von Fahrkarten außer der Reihe zu verhindern (z.B. die Fachteilung – verschließbar – zum Herausklappen eingerichtet, so daß die Fahrkarten von hinten eingelegt werden und vorn nur durch die untere Spalte jedes Faches entnommen werden können) u.s.w. In den raumsparenden Fahrkartenschränken von Müller in Schaffhausen stehen die Fahrkarten aufrecht (mit der bedruckten Seite nach vorn) in den Fächern, unten von einer Leiste, oben von einer Feder festgehalten, von hinten durch eine andre Feder nach vorn gedrückt. Die Fahrkarten werden einzeln nach vorn herausgeklappt.


Literatur: Roll, Encykl. d. ges. Eisenbahnw., Wien 1890–95, S. 577.

Cauer.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 580-581.
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