Ketten [2]

[452] Ketten. Die Ankerketten der Schiffe oder Schiffsketten bestehen für schwere Ketten aus Gliedern mit gußeisernem, neuerdings auch flußeisernem Steg, für leichte Ketten ohne Steg. S.a. »Stegketten«, S. 449.

Sie kommen in Längen von 25 m in Anwendung, und man benutzt für einen Anker 7–9 Längen. Etwa 6 m vom Anker entfernt und in der Mitte der letzten Kettenlänge ist ein Wirbel eingeschaltet, um die Torus aus der Kette ausdrehen zu können. Die runden Enden ihrer Glieder weisen nach vorne, damit die Wirbel das Ausrauschen der Kette aus der Klüse nicht behindern. Die Kettenenden werden durch Schäkel verbunden, und die Endschaken der Kette für den Durchgang der Schäkel erhalten keine Stege. Die Dimensionierung der Kettenschaken, Wirbel und Schäkel sind aus untenstehender Figur ersichtlich [1]. Da die Kettenschäkel in Verbindung mit der größeren Längsschake beim Kettenhieven und Umlegen um die Kettenscheibe des Spills Störungen verursachen und die Schäkel leicht auf Aufbiegen beansprucht werden, so kommen neuerdings besondere Patentschäkel zur Anwendung, welche einem Kettengliede mit Steg in der Form gleichkommen und auch nach Belastung leicht gelöst werden können. – Patentschäkel von Bechem & Keetman, Duisburg. Bei Verwendung von Patentschäkeln ist eine Gliederung der Ankerkette in Kettenlängen von 25 m nicht mehr erforderlich, da die Patentschäkel die normalen Kettenglieder verbinden lassen [3]. Alle Ankerketten müssen auf Fertigkeit geprüft Werden. – In Großbritannien erfolgt die Prüfung der Schiffsketten nach der »Anchors and Chain-Cable Act« und den vom Board of Trade festgesetzten »Regulations as to Testing Scale of Maximum[452] Charges« in öffentlichen Kettenprüfungsanstalten. In Deutschland liegt die Prüfung der auf deutschen Schiffen benutzten Anker und Ketten neben dem Germanischen Lloyd der Seeberufsgenossenschaft ob. Die Bruchbelastung beträgt bei 25 mm starken Gliedern 27 kg/qmm, die Belastung bei der Reckprobe 18 kg/qmm Mit zunehmender Kettenstärke nimmt die Belastung bei der Bruch- bezw. Reckprobe bis auf 15 kg/qmm bezw. 11 kg/qmm ab. In den verschiedenen Kriegsmarinen bestehen besondere Prüfungsvorschriften für Ankerketten [2]. Kalibrierte oder Gelenkketten kommen an Bord der Schiffe nur für maschinelle Einrichtungen – Steuerapparate – in Anwendung.


Literatur: [1] Dick und Kretschmer, Handbuch der Seemannschaft, Berlin 1902. – [2] Schwarz, T., Die Schiffbauindustrie (Die Kettenprüfungsanstalten), Berlin 1902. – [3] Kettenverbindungsschäkel, Schiffbau, Berlin 1904, S. 497.

T. Schwarz.

Ketten [2]
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 452-453.
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