Kettenräder

[459] Kettenräder sind mit Verzahnung am Umfang gegossen, so daß sich eine Kette fest einlegen kann; s.a. Kettenrollen.

Sie stehen zwischen der kleineren Kettennuß und dem größeren Haspelrad. Kettendaumenräder nennt man besonders die für Gelenkketten passenden Räder, Fig. 1 und 2, deren kleinste etwa acht Zähne bekommen und dabei für eine gegebene Last nur halb so großen Hebelarm haben als eine Kettennuß mit Gliederkette. Die Zahnform schmiegt sich im Grunde dem Kettenbolzen an und verläuft nach außen mit einem Kreisbogen, dessen Radius etwas kleiner als die Kettenteilung L ist. Auch an den Seiten werden die Zähne abgeschrägt. Mitunter liegen die Laschen auf seitlichen Rändern der Räder auf. Der Teilkreisdurchmesser, in dem die Mitten der Bolzen liegen, ist D = L/sin (180/z) für z Zähne oder näherungsweise D Kettenräder z L/π; die Nabenlänge n = B + 0,07 D. Kettengreifräder, die mit beweglichen Zähnen die Kette vom Auflauf- bis zum Ablaufpunkte fassen, haben sich bewährt [1].


Literatur: [1] Zeitschr. d. Ver. deutsch. Ingen. 1895, S. 705; 1903, S. 448 u. 1420.

Lindner.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 459.
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