Loge

[196] Loge (ital. Loggia) hat verschiedene Bedeutung.

1. Halboffene Halle an der Außenseite eines Hauses (Bogenhalle oder -laube). Schönes Beispiel am gotischen alten Rathaus zu Braunschweig (Fig. 1). Ein Beispiel aus der Renaissance zeigt Fig. 2 und die Loge an einem Ingenieurbauwerk Fig. 3 (S. 197).

2. Im Theater die in zwei bis vier Reihen übereinander gelegenen Galerien oder Emporen für Zuschauer.

3. Pförtnerloge, kleines Gemach am Eingang großer Häuser zur Ueberwachung der Aus- und Eingehenden.

4. Versammlungsort der Freimaurer mit etwa folgenden Räumen: Vorplatz mit Empfangs- und einigen Vorbereitungszimmern, Arbeitssaal in ernster und würdiger, oft kirchlicher Ausschmückung (Tempel mit Altar); Speisesaal mit Nebenzimmern; Direktion mit Sitzungszimmer, Archiv und Bibliothek;[196] Gesellschafts- und etwa allgemeine Wirtschaftsräume mit Küche und Zubehör, Wohnung des Wirts oder Hauswarts. Die Haupträume sind so anzuordnen daß Einblick und Beobachtung von außen nicht möglich ist.

Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 3.
Fig. 3.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 196-197.
Lizenz:
Faksimiles:
196 | 197
Kategorien: