Loge [1]

[468] Loge (spr. Lohsch, ital. Loggia, spr. Lobscha, v. lat. Logium, 1) eine Halle an der Außenseite eines Gebäudes, welche in den oberen Stockwerken od. in einem leichten Aufbaue vorkommen. Die L-n find nach der Außenfeite des Gebäudes offen od. durch große Glasfenster geschützt u. werden durch Bögen od. Säulen od. auch ganz schlichte Pfeiler hergestellt. Die L-n gewähren bei Landgebäuden viel Annehmlichkeiten, indem man in densllben die freie Luft u. die Aussicht genießen kann; sind aber in den südlichen mehr als in den nördlichen Ländern anwendbar; solcher Art sind die berühmten Logen im Vatican zu Rom, welche durch Rafael mit Arabesken u. Gemälden verziert sind; auch andere ähnliche, wie die des Cornelius in der Pinakothek in München; 2) in Schauspielhäusern die meist abtheilungsweise abgeschlossenen Sitzplätze für die Zuschauer; 3) (v. engl. Lodge, Bauhütte), so v.w. Freimaurerloge; 4) auch die Versammlung anderer in äußerer Form nach den Freimaurern gebildeten Gesellschaft; z.B. bei den Carbonaris dort auch Venta genannt; 5) Handelsetablissement der Holländer in Ostindien; vgl. Factorei 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 468.
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