Wasserlosung

[849] Wasserlosung umfaßt im Bergbau alle Vorkehrungen, welche den Zweck haben, das Wasser von den Grubenbauen fernzuhalten und aus denselben abzuleiten. Für den letzteren Zweck dienen hauptsächlich die Stolln (S. 324).

Ueber Tage lassen sich mancherlei Vorkehrungen treffen, um das Wasser am Eindringen in die Tiefe (am Verfallen) zu hindern: natürliche Wasserläufe können in Gerinnen fortgeleitet werden; solche von größeren Abmessungen heißen Fluter oder Spundstücke. Stehende Gewässer können entleert, sumpfige Gegenden unter Umständen durch Drainage abgetrocknet werden. Die Stollnmundlöcher und Hängebänke der Schächte (Bd. 7, S. 577) sind so hoch zu legen, daß eine Ueberflutung ausgeschlossen ist; Tagebaue sind, falls nötig, durch Aufschütten von Dämmen gegen Ueberschwemmungsgefahr zu sichern. – Gegen das Eindringen des Wassers in die Grubenbaue kann man sich in vielen Fällen, z.B. beim Durchteufen (s. Schachtabteufen, Bd. 7, S. 578) wasserreicher Schichten durch wasserdichten Grubenausbau (Bd. 4, S. 636) schützen (auch durch Zementieren); die Zugänglichkeit der Grubenbaue wird hierdurch nicht beeinträchtigt; Dämme, auch Verdämmungen genannt (vgl. Bd. 2, S. 534), sind dazu bestimmt, etwa eindringendes Wasser in einem Teile der Grubenbaue zurückzuhalten; sie können mit Dammtüren versehen werden, die zunächst den Verkehr gestatten und erst beim Andringen des Wassers geschlossen werden. – Besonders wichtig ist es, etwa in die Grubenbaue eindringendes Wasser auf derselben Sohle den im Schachte eingebauten Pumpen (s.a. Wasserhebung) zuzuleiten und nicht tiefer verfallen zu lassen. Es muß zu diesem Ende die Sohle der wasserführenden Strecken wasserdicht (wassertragbar) hergestellt werden durch Abdichten mittels Zement oder Verlegen von Gerinnen. In Bauen mit unregelmäßiger Sohle kann die U-förmige Röhre dazu dienen, um das Wasser unter einem Hindernisse fortzuleiten, während der Heber benutzt werden kann, um das Wasser über eine Erhebung von etwa 9 m Höhe fortzuführen. – In Schächten kann das Tropfwasser (Traufwasser) wenigstens in den Fahr- und Kunsttrümern durch Tropfdächer (Traufdach, Traufbühne, am Oberharz Abdächerung) abgefangen, an die Stöße geleitet und durch Wasserjöcher (Schachtjöcher mit Wasserrinnen, s.a. Grubenzimmerung, Bd. 4, S. 651) oder sogenannte Gequelle, d.h. in die festen Schachtstöße gehauene kleine Gerinne, den nächsten Pumpensätzen zugeführt werden. Ueber die Entwässerung hangender und liegender wasserführender Schichten vgl. Nieß, Hermann, Die Bekämpfung der Wassersandgefahr beim Braunkohlenbergbau, Freiberg (Sachsen) 1907.

Treptow.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 849.
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