Artikel in der Wikipedia: Hotel
Verweise:

Hotel, s. Gasthof.

Faksimile

[830⇒] Hotel (frz., spr. -éll), großes prächtiges Gebäude, als Wohnung von Standespersonen (Ministern, Gesandten etc.); dann größeres Gasthaus; H de Ville (spr. wil), Stadt-, Rathaus; H.-Dieu (spr. dĭöh), großes Krankenhaus; H. garni, Gasthaus, das nur Wohnung, aber keine Beköstigung gewährt. Hotelier (spr. -lĭeh), Gastwirt. [⇐830]

Quelle: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 830.
Lizenz: Gemeinfrei
Faksimile

[575⇒] Hŏtel (franz., spr. [h]otell), ursprünglich ein großes palastähnliches städtisches Haus, namentlich als Wohngebäude hoher Staatsbeamten (z. B. Gesandtschaftshotel) oder einer reichen aristokratischen Familie, dessen Eigenartigkeit im 17. Jahrh. sich in Frankreich ausbildete. Von der Straße wird es durch ein eisernes Gitter oder einen niedrigen Torbau und den cour d'honneur abgesondert. Zur Seite dieses vordern, oft mit Gartenanlagen verzierten Hofes liegen Diener- und Wirtschaftsräume. Der Hauptbau (corps de logis) enthält an der Straßenseite die Wohnräume, an der gegenüberliegenden Gartenseite im Erdgeschoß die Festräume. H. heißen auch große öffentliche Gebäude, z. B. H. des Invalides, das große Invalidenhaus in Paris; H.-Dieu, Krankenhaus, besonders Name des größten Krankenhauses in Paris; H. des monnaies, Münzgebäude; H. de ville, Rat-, Stadthaus. Dann nach allgemeinem Sprachgebrauch soviel wie Gasthaus (Weiteres darüber s. Gasthäuser, mit Tafel). H. garni, Bezeichnung von Gasthäusern, in denen die Fremden in der Hauptsache nur Wohnung, bez. Bedienung und Frühstück suchen, und zwar für längern Aufenthalt; H. de famille, in französischen Städten meist in vornehmen Stadtteilen befindliche, nach Art der englischen boarding-houses eingerichtete Familienhotels. [⇐575] [⇐576]

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 575-576.
Lizenz: Gemeinfrei
Faksimile

[556⇒] Hotel (fr.), 1) die Wohnung einer vornehmen Familie od. eines hohen Staatsbeamten (Ministers, Gesandten etc.); 2) Gasthaus (s.d.) ersten u. zweiten Ranges in größeren Städten; der Gastgeber Hotelier. Hotel garni, völlig meublirte Privatwohnung auf Tage, Wochen u. Monate zu vermiethen; meistentheils wird in denselben keine Beköstigung gewährt. [⇐556]

Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 556.
Lizenz: Gemeinfrei
Faksimile

[352⇒] Hôtel, franz., Wohnung einer vornehmen Familie; vornehmes Gasthaus; hôtel garni, völlig möblirte Privatwohnung, zum Vermiethen bestimmt; vgl. Gasthaus. [⇐352]

Quelle: Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 352.
Lizenz: Gemeinfrei