Alimente

[330] Alimente (lat., »Nahrungsmittel«), wiederkehrende Leistungen, die gewisse Personen einander entweder zum notdürftigen oder standesgemäßen Lebensunterhalt zu gewähren verpflichtet sind. Diese Unterhaltspflicht kann auf Willenserklärung, Gesetz oder unerlaubter Handlung beruhen. Weiteres s. Unterhaltspflicht. – Über A. im Versicherungswesen s. Rückversicherung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 330.
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