Annuität

[549] Annuität (lat.), eine zur Abtragung oder Verzinsung einer Schuld festgesetzte jährliche Zahlung für eine bestimmt bemessene Zeitdauer (Zeitrente, Annuity for terms of years, Rente à terme, A. im engern Sinn) im Gegensatze zur Leibrente, die auf Lebensdauer des Bezugsberechtigten läuft, und zur sogen. ewigen Rente, welche die gleichbleibende Verzinsung eines unablöslichen Kapitals darstellt. Solche Annuitäten hat man besonders im englischen Staatsschuldenwesen, wo bei sogen. kurzer A. die Schuldsumme in 49 Jahren, bei langer A. in 99 Jahren abgetragen wird. Ähnlich sind die Annuitäten im Hypothekenwesen, besonders durch die Pfandbriefinstitute, in Anwendung gekommen. Handbücher der Annuitätenberechnung etc. lieferten Bärlocher (Zürich 1885), Schinkenberger (Frankf. 1887), Werker (Utrecht 1893), SchlimbachPolitische Arithmetik«, Frankf. 1902). Vgl. Amortisation und Staatsschulden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 549.
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