Arbeiterkammern

[680] Arbeiterkammern, staatlich organisierte Standesvertretungen der Arbeiter, analog den Handels- und Gewerbekammern, mit der Aufgabe, der Regierung beratend und begutachtend in Arbeiterfragen zur Seite zu stehen. Schwierig ist ihre Zusammensetzung. Im Deutschen Reiche haben die auf die Errichtung von A. abzielenden Anträge der Sozialdemokraten im Reichstag 1881, 1885, 1890 und des Zentrums 1899 keinen Erfolg gehabt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 680.
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