Arbeiterkammern

[90] Arbeiterkammern, staatlich organisierte Standesvertretungen der Arbeiter, entsprechend den Handels-und Gewerbekammern (s.d.), den Handwerkskammern und den Landwirtschaftskammern für Handel, Handwerk und Landwirtschaft. Man unterscheidet A. im eigentlichen Sinne, d.h. ausschließlich von Arbeitern gewählte Vertretungen, und paritätische Arbeitskammern, für die sowohl Arbeitgeber wie Arbeiter ihre Vertreter zu wählen haben. Letztere (Arbeitskammern) gibt es in Belgien, den Niederlanden, Frankreich, Italien und der Schweiz, erstere sind bisher noch nirgends eingeführt worden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 90.
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