Arbeitersekretariate

[682] Arbeitersekretariate, teils von Gemeinden, teils von Arbeiterorganisationen eingerichtete Auskunftsstellen, um den minder bemittelten Klassen, namentlich den Arbeitern, kostenlose Auskunft in Rechts- und Berufsangelgenheiten (gewerbliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, Arbeiterversicherung, Arbeiterschutz, Prozeß- und Steuersachen, Armenrecht etc.) zu geben. Sie sind also Volksbureaus (s. d.). Die erste derartige Einrichtung wurde 1887 in Zürich ins Leben gerufen, die erste in Deutschland 1897 in Stuttgart. Zur Zeit bestehen in Deutschland 33 A.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 682.
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