Arbeiterschutz

[681] Arbeiterschutz (Arbeiterschutzgesetze), der besondere gesetzliche Schutz der Lohnarbeiter, insbes. der gewerblichen, gegen gewisse Gefahren und Nachteile, die für sie aus dem freien Arbeitsvertrag oder sonst aus ihrem Arbeitsverhältnis entstehen können und ohne den A. sehr häufig entstehen, und gegen die der einzelne Arbeiter sich nicht zu schützen vermag. Es handelt sich hier insbes. um gesetzliche Bestimmungen gegen eine übermäßige Arbeitsdauer, gegen Sonntags- und Nachtarbeit, gegen sonstige gesundheitsschädliche oder lebensgefährliche oder moralschädliche Beschäftigungen, gegen Schädigung des Familienlebens durch die Erwerbstätigkeit, gegen Benachteiligung der Arbeiter durch die Art der Lohnregelung und der Lohnzahlung, gegen unwürdige Behandlung derselben durch Arbeitgeber oder Aufseher, gegen schlechte Wohnungen etc. (vgl. Arbeiterfrage, bes. S. 676). Freilich ist bei allen Maßregeln des Arbeiterschutzes auch dafür zu sorgen, daß darüber nicht andre gleichberechtigte[681] private und öffentliche Interessen verletzt werden, daß insbes. der ruhige, ungestörte Fortgang der Produktion und des Verkehrs gesichert, die internationale Konkurrenzkraft der inländischen Produktion nicht geschädigt werde. Der tatsächliche A. erstreckt sich bisher wesentlich nur auf gewerbliche Lohnarbeiter (vgl. Fabrikgesetzgebung und Gewerbegesetzgebung). Seit 1897 besteht eine Internationale Vereinigung für gesetzlichen A. mit der Aufgabe, für Fortbildung des Arbeiterschutzes auch im Sinn einer internationalen Annäherung und Ausgleichung zu wirken, und mit Sektionen in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich, Belgien und der Schweiz. Ein Kongreß dieser Vereinigung, 25.–29. Juli 1900 in Paris abgehalten, genehmigte ein eignes Statut und die Errichtung eines internationalen Arbeitsamtes, das am 1. Mai 1901 in Basel ins Leben trat (s. auch Gesellschaft für soziale Reform). Vgl. A. Schäffle, Zur Theorie und Politik des Arbeiterschutzes (»Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft«, Bd. 46, 47, Tübing. 1890 u. 1891); F. Hitze, Schutz dem Arbeiter (Köln 1890); Kulemann, Der A. sonst und jetzt (Leipz. 1893); Frankenstein, Der A. (das. 1896); Evert, Handbuch des gewerblichen Arbeiterschutzes (2. Ausg., Berl. 1900); H. van Zanten, Die Arbeiterschutzgesetzgebung in den europäischen Ländern (Jena 1902). »Bulletin des internationalen Arbeitsamts« (das., seit 1902).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 681-682.
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