Armutszeugnis

[794] Armutszeugnis (Testimonium paupertatis), amtliche Bescheinigung, daß derjenige, für den das Zeugnis ausgestellt ist, oder seine Eltern etc. nicht so viel Vermögen besitzen, als zur Durchführung eines gewissen Unternehmens erforderlich ist; so bei einer prozessierenden armen Partei (s. Armenrecht), bei Studenten und Schülern behufs des Erlasses des Honorars für den Unterricht u. dgl. – Der Ausdruck wird auch spöttisch in übertragener Bedeutung gebraucht (sich selbst ein A. ausstellen).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 794.
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