Arrêt

[812] Arrêt (franz., spr. -rä), in Frankreich ein amtlicher Bescheid oder ein Haftbefehl; im engern Sinne das Erkenntnis eines Gerichtshofes letzter Instanz, im Gegensatze zu jugement, dem appellabeln Erkenntnis eines Untergerichts. Arrêts d'amour, Aussprüche der Minnehöfe im Mittelalter; A. de règlement hieß ehedem die Verordnung eines Parlaments oder Conseil supérieur, die in seinem Ressort Gesetzeskraft hatte, aver auch vom betreffenden Parlament oder Konseil abgeändert oder aufgehoben werden konnte. Der König, in dessen Namen (an bon plaisir) diese Verordnungen erlassen wurden, konnte sie ebenfalls, wenn auch nur in gewissen Formen, annullieren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 812.
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