Minnehöfe

[880] Minnehöfe (Minnegerichte, Liebeshöfe, franz. Cours d'amour) sollen im Mittelalter aus Herren und besonders aus Damen bestehende Gerichtshöfe gewesen sein, in denen über Differenzen Liebender entschieden wurde. Diese M. haben nie existiert; sie sind von dem gelehrten Schwindler Nostradamus (1575) erfunden und von Friedrich Diez im wesentlichen auf die Züge zurückgeführt worden, die für historisch beglaubigt gelten dürfen. Nicht nur in den theoretischen Streitfragen, die in den Tenzonen erörtert wurden, sondern auch bei wirklichen Differenzen Liebender wurde von den Streitenden zuweilen eine Person (auch wohl zwei oder drei) als Schiedsrichter erwählt, deren Spruch sie sich unterwerfen zu wollen erklärten. Diese Schiedsrichter sind häufig Damen. Vgl. v. Aretin, Aussprüche der Minnegerichte etc. (Münch. 1803); Diez, Beiträge zur Kenntnis der romantischen Poesie (Berl. 1825); Capefigue, Les cours d'amour (Par. 1863); Trojel, Middelalderens Elskovshoffer (Kopenh. 1888); Rajna, Le corti d'amore (Mail. 1890); Crescini, La questione delle corti d'amore (in »Per gli studi romanzi«, Padua 1892). S. auch Artikel »Andreas Capellanus«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 880.
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